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Sie erhalten in der Paritätischen Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis auf Wunsch eine umfassende Beratung über
Möglichkeiten der Förderung von Selbsthilfegruppen.
Wir unterstützen Sie bei der Beantragung und Abforderung von Fördermitteln sowie bei der Erstellung der
Verwendungsnachweise.
Vereinbaren Sie dazu bitte mit uns bei Bedarf einen Gesprächstermin.
- Die Selbsthilfeförderung durch die Krankenkassen und ihre Verbände erfolgt 2010 weiterhin über zwei separate Förderstränge:
1. die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) und
2. die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung)
Für Sie bedeutet dies, dass sowohl für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung, als auch für die krankenkassenindividuelle Förderung gesonderte Anträge einzureichen sind.
Hierzu werden ihnen entsprechende Antragsformulare zur Verfügung gestellt!
Um eine ordnungsgemäße Förderung zu garantieren, ist bis zum 31.01. des laufenden Jahres der
Fördermittelantrag bei den gesetzlichen Krankenkassen einzureichen.
Für die kassenartenübergreifende Gemeinschaftsförderung (Pauschalförderung) gilt ab 2010 in Sachsen-Anhalt
der nachfolgend hinterlegte Fördermittelantrag.      (als pdf-Datei zum Download)
Für die krankenkassenindividuelle Förderung (Projektförderung) gilt ab 2010 in Sachsen-Anhalt
die nachfolgend hinterlegten Fördermittelanträge.     (als pdf-Datei zum Download)
Fördermittel-Antrag des Landes Sachsen-Anhalt
Der Antrag des Landes Sachsen-Anhalt muß bis zum 10. Mai des laufenden Jahres für das Folgejahr beim Landesverwaltungsamt in Halle vorliegen.
Es sind auch Sammelanträge über die Selbsthilfekontaktstelle Burgenlandkreis möglich, diese müssen bis zum 30. April für das Folgejahr eingereicht werden.
     
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